Am Ende der 11. Jahrgangsstufe findet eine staatliche Abschlussprüfung statt. Nach erfolgreicher Teilnahme wird das Abschlusszeugnis mit der Berufsbezeichnung “Staatlich geprüfte*r Helfer*in für Ernährung und Versorgung” verliehen.
Am Ende der 12. Jahrgangsstufe wird eine Prüfung zum anerkannten Ausbildungsberuf „Hauswirtschafter*in“ vor einer Prüfungskommission der zuständigen Stelle abgelegt. Die Berufsfachschule verleiht dabei in Verbindung mit den Wahlpflichtpraktika zusätzlich den Berufsabschluss „Staatlich geprüfte*r Assistent*in für Ernährung und Versorgung“.
Sowohl am Ende der 11. als auch der 12. Klasse besteht die Möglichkeit, den Mittleren Schulabschluss unter folgenden Voraussetzungen zu erlangen:
bestandene Abschlussprüfung
Notendurchschnitt von 3,0 oder besser und der Note 4 im Fach Englisch (evtl. auch aus dem Abschlusszeugnis der Haupt- bzw. Mittelschule)
Fortbildungsberufe in der Hauswirtschaft:
Staatlich geprüfte*r Wirtschafter*in
Fachhauswirtschafter*in
Meister*in der Hauswirtschaft
Staatlich geprüfte*r Betriebswirt*in für Ernährungs- und Versorgungsmanagement