Eingabehilfen öffnen

Zum Hauptinhalt springen

Berufsabschluss

Am Ende der 11. Jahrgangsstufe findet eine staatliche Abschlussprüfung statt. Nach erfolgreicher Teilnahme wird das Abschlusszeugnis mit der Berufsbezeichnung “Staatlich geprüfte Helferin für Ernährung und Versorgung" bzw. "Staatlich geprüfter Helfer für Ernährung und Versorgung” verliehen.

Am Ende der 12. Jahrgangsstufe wird eine Prüfung zum anerkannten Ausbildungsberuf „Hauswirtschafterin" bzw. "Hauswirtschafter" vor einer Prüfungskommission der zuständigen Stelle abgelegt. Die Berufsfachschule verleiht dabei in Verbindung mit den Wahlpflichtpraktika zusätzlich den Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Assistentin für Ernährung und Versorgung“ bzw. "Staatlich geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung“.

Sowohl am Ende der 11. als auch der 12. Klasse besteht die Möglichkeit, den Mittleren Schulabschluss unter folgenden Voraussetzungen zu erlangen:

  • bestandene Abschlussprüfung
  • Notendurchschnitt von 3,0 oder besser und der Note 4 im Fach Englisch (evtl. auch aus dem Abschlusszeugnis der Haupt- bzw. Mittelschule)

Fortbildungsberufe in der Hauswirtschaft:

  • Staatlich geprüfte Wirtschafterin bzw. staatlich geprüfter Wirtschafter 
  • Fachhauswirtschafterin bzw. Fachhauswirtschafter
  • Meisterin bzw. Meister der Hauswirtschaft
  • Staatlich geprüfte Betriebswirtin für Ernährungs- und Versorgungsmanagement bzw. staatlich geprüfter Betriebtswirt für Ernährungs- und Versorgungsmanagement
  • Technikerin bzw. Techniker für Hauswirtschaft
  • Diätassistentin bzw. Diätassistent
  • Fachlehrerin bzw. Fachlehrer für Handarbeit und Hauswirtschaft

Studiengänge in der Hauswirtschaft:

  • Lehrerin bzw. Lehrer an beruflichen Schulen
  • Dipl. Ökotrophologin bzw. Ökotrophologe 

RENDER