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Berufsabschluss

Bei erfolgreichem Abschluss wird die Berufsbezeichnung “Staatlich geprüfte Kinderpflegerin”/ “Staatlich geprüfter Kinderpfleger” verliehen.

Bei einem Notendurchschnitt von 3,0 oder besser und der Note 4 oder besser im Fach Englisch (evtl. auch aus dem Abschlusszeugnis der Haupt- bzw. Mittelschule) wird gleichzeitig der Mittlere Schulabschluss erworben.