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Zweck und Wirken

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler sowie der Eltern volljähriger Schüler einer Schule. Er wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit. (Art. 65 Abs. 1 BayEUG).

Sitzungen des Elternbeirates finden nach Bedarf statt, mindestens aber dreimal im Schuljahr. Der Elternbeirat ist Mitglied des Schulforums, das in der Regel viermal im Schuljahr tagt.

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